Bestandsaufnahme
Als zum Ende des Zweiten Weltkriegs das am Markt gelegene Rathaus abbrennt, wird ein Großteil des Stadtarchivs zerstört - und mit ihm etliche Bauakten. Während der Nachkriegszeit hat die Verwaltung erst einmal andere Sorgen als die Rettung vergilbten Papiers. Später lagert sie die rund 470 geborgenen Mappen in Kellerräumen, wo sie zwar vor Licht geschützt, jedoch Feuchtigkeit, Staub und Rohrbrüchen ausgesetzt sind. In Anbetracht ihres Alters aber - die meisten Bauakten beginnen in den Jahren zwischen 1898 und 1914 - formen sie ein bemerkenswert schlüssiges Bild des Rheinsbergs ihrer Entstehungszeit. 1945 enden die Aufzeichnungen, nur sehr wenige dokumentieren noch ausschnittsweise die DDR-Zeit.
Digitalisieren
Die Stadt plant, ihren Bestand historischer Bauakten künftig dem Kreisarchiv in Neuruppin anzuvertrauen. Um nach der Auslagerung weiterhin Zugriff darauf zu erhalten, beschließen Bauamt und Stadtgeschichtler 2010, das Material zu digitalisieren.
Die ungefähr 28 000 Seiten zu scannen, würde ehrenamtliche Helfer allein allerdings überfordern. Deshalb unterstützt die Rheinsberger Arbeitsförderungsgesellschaft mbH das Projekt: Sie stellt dem Verein kontinuierlich Arbeitskräfte für jeweils sechs oder 12 Monate zur Verfügung. Nach vier Jahren schließlich sind die letzten Unterlagen elektronisch gespeichert.
Veröffentlichen
Der Sinn jeder Archiv-Erschließung besteht für den Stadtgeschichtsverein darin, Zeitzeugnisse online zur Verfügung zu stellen. Das gilt selbstverständlich auch für die hiesigen historischen Bauakten: Interessenten erhalten via Internet Zugriff auf Quellen, ohne den beträchtlichen Aufwand eines Archivbesuchs in Kauf nehmen zu müssen - so die Idealvorstellung.
Im Frühjahr 2014 erfassen die Mitglieder die letzten der für die Online-Recherche erforderlichen Metadaten. Seither sind sie bestrebt, die digitalisierten Dokumente in der vereinseigenen Datenbank öffentlich zugänglich zu machen. Da die Bauakten personengebundene Daten enthalten, ist zuvor jedoch eine eingehende datenschutzrechtliche Prüfung notwendig.