§2 Der Verein erhebt für persönliche Mitglieder einen Jahresbeitrag von 20,-Euro. Für Schüler beträgt der Jahresbeitrag 10,-Euro.
§3 Korporative und fördernde Mitglieder legen ihre Beitragshöhe in Abstimmung mit dem Vorstand des Vereins fest. Es ist mindestens der Beitragssatz für persönliche Mitglieder zu zahlen.
§4 Der Beitrag ist einmal jährlich und unaufgefordert nach dem 01.Januar und vor dem 31. März des laufenden Jahres auf das Vereinskonto einzuzahlen. Der Beitrag gilt für das jeweilige Kalenderjahr.
§5 Im Gründungsjahr bzw. im Eintrittsjahr ist der volle Jahresbeitrag fällig.
§6 Beim Austritt von Mitgliedern innerhalb eines Kalenderjahres erfolgt keine anteilige Rückerstattung.
§7 Beitragsrückstände berechtigen den Vorstand zum Ausschluss des Mitgliedes.
Die Beitragsordnung wurde auf der Gründungsversammlung am 04.05.2004 beschlossen und festgesetzt.
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