Matthias Rasch muss um das neue Heim für seine Familie bangen
Celina Aniol
(aus: Märkische Allgemeine; 18.04.2015)
Matthias Raschs Traum droht zu platzen. Der Trockenbauer hat im November 2014 ein Haus in der Mühlenstraße gekauft und angefangen, es zu sanieren. Der Rheinsberger will dort ein Zuhause für seine Familie schaffen und den Rest vermieten. Doch gestern merkte er plötzlich, dass die Stadt eventuell ihr Vorkaufsrecht in Anspruch nehmen und das Grundstück kaufen könnte. Sein Notar wartet nämlich seit Monaten vergeblich auf die entsprechende Verzichtserklärung. „Das Haus sollte die Zukunft für meine Familie sein", sagt Matthias Rasch. „Jetzt sehe ich die Zehntausende von Euro dahinschwinden, die ich in das Gebäude bereits reingesteckt habe. Vor allem aber ärgert mich die Dreistigkeit der Stadt. Das ist Schikane." Zumal die im Baugesetzbuch festgelegte Frist für ein Vorkaufsrecht von zwei Monaten verstrichen ist. Das es Schwierigkeiten geben könnte, hat Rasch vermutet. Denn erst einen Tag vor dem Notartermin bekam er mit, dass der Verein Stadtgeschichte an dem Gebäude interessiert ist und dass der Verkäufer dem Verein kurz vor Geschäftsabschluss absagte. Kurz nach dem Kauf ging Rasch deshalb ins Rathaus, um sich abzusichern, das die Stadt das Grundstück nicht doch über das Vorkaufsrecht für den Verein sichern will. Im Stadtentwicklungsamt sei ihm versichert worden, dass Rheinsberg kein Interesse an dem Gebäude hat, sagt Rasch. Nach dem Gespräch mit dem Notar meldete er sich bei Stadtentwicklungsreferent Thomas Lilienthal und erfuhr, dass es kein Verzichtsversprechen gibt. Tatsächlich lasse die Stadt prüfen, ob sie Vorkaufsrecht hätte, wenn sie ein Grundstück für einen Verein erwerben wollte, bestätigt Thomas Lilienthal. Rechtlich sei ein solcher Fall verzwickt und der Anwalt der Stadt trotz langer Prüfung noch zu keinem Urteil gekommen. Das sei aber kein Problem, weil sich die Zweimonatsfrist nur aufs Vorkaufsrecht gemäß Baugesetzbuch bezieht. Zwei weitere Vorkaufsvarianten haben andere Regelungen. „Das Ganze trifft Herrn Rasch aber bestimmt nicht unvorbereitet, so Lilienthal. Denn die Stadt habe ihn mehrfach auf ihre Prüfung hingewiesen. Dass sie weiterhin Interesse an dem Haus hat, habe Rasch zudem mitbekommen, weil er der Stadt das gekaufte Grundstück zum Kauf oder zum Tausch gegen das viel teurere Hermannshof anbot, was aber abgelehnt wurde. Trotzdem will Lilienthal Rasch entgegenkommen und Anfang der Woche eine Entscheidung fällen, egal ob die rechtliche Prüfung abgeschlossen ist.