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(aus: Ruppiner Anzeiger; 22.04.2015)
Winkelzüge ums Vorkaufsrecht Rathaus wollte Haus für Verein Stadtgeschichte Rheinsberg sichern, muss aber verzichten Rheinsberg (bk/ zig) Die Rheinsberger Verwaltung will künftig Rechtssicherheit, wenn sie ihr Vorkaufsrecht in Anspruch nehmen möchte. Ein Urteil des Weimarer Verwaltungsgerichts könnte zukunftsweisend sein. Ausgangspunkt war das Interesse der Stadt an einem Gebäude in der Mühlenstraße. Die Verwaltung verzichtet zwar auf das Objekt, will sich aber für die Zukunft absichern. Hintergrund waren Irritationen mit dem Investor Matthias Rasch. Dieser hatte sich Ende 2014 ein Haus an der Mühlenstraße gekauft. An dem selben Gebäude hatte offenbar auch der Verein Stadtgeschichte Rheinsberg Interesse. Er wollte ein Objekt im Stadtzentrum erwerben, um darin ein `„Haus der Stadtgeschichte“ einzurichten. Doch kurz vor der Vertragsunterzeichnung platzte der Deal. Kurz darauf erwarb Rasch das Haus. Die Stadt ließ daraufhin prüfen, ob sie ein Vorkaufsrecht in Anspruch nehmen kann, um dem Verein das Objekt doch noch zu sichern. Mittlerweile hatte Rasch aber bereits mit der Sanierung begonnen - und die Frist von zwei Monaten für das Vorkaufsrecht war inzwischen abgelaufen. Der Rechtsanwalt und Stadt- verordnete Hans-Georg Rieger (BVB/Freie Wähler) bezeichnete dies als „Wirtschaftsverhinderungs-Politik“. Zudem hält er das Vorgehen der Stadt für rechtswidrig. Denn laut Paragraf 28 des Baugesetzbuches ist bei einem Vorkaufsrecht eine Frist von zwei Monaten zugelassen - und diese war in dem Fall längst verstrichen. Der kommissarische Bauamtsleiter Thomas Lilienthal ist jedoch der Auffassung, dass die Zweimonatsfrist nur im Baugesetzbuch festgelegt ist, es aber andere Varianten gebe. Rieger bezweifelt das. Am Dienstag er- klärte Lilienthal jedoch, dass die Stadt auf das Haus an der Mühlenstraße verzichtet. Die Stadt hat derzeit keine Mittel, um das Haus zu erwerben und zu sanieren. Nun will das Rathaus grundsätzlich klären, ob sie in Zukunft überhaupt das Vorkaufsrecht nutzen kann, um einem gemeinnützigen Verein ein Haus zu sichern. Ein Rechtsstreit in Weimar könnte richtungsweisend sein. Bisher macht dieser jedoch wenig Hoffnung für Rheinsberg. Weimar wollte zugunsten eines Museums vom Vorkaufsrecht Gebrauch machen. Dies wurde zwar gerichtlich abgelehnt. „Es ist aber noch nicht bis in die letzte Instanz durchverhandelt“, so Lilienthal. Gut möglich, dass das Urteil also aufgehoben wird. Dem Bauamtsleiter sind andere vergleichbare Fälle bekannt, die zugunsten von Kommunen aus gingen.