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(aus: Märkische Allgemeine; 24.04.2015)
Stadt will auf Vorkaufsrecht verzichten Rheinsberg hat kein Geld für neue Vereinsimmobilie Rheinsberg - Die Stadt Rheinsberg wird ihr Vorkaufsrecht im Fall des Hauses Mühlenstraße 23 nicht nutzen. Das teilt Stadtentwicklungsreferent Thomas Lilienthal auf MAZ-Anfrage mit. Matthias Rasch, der das Grundstück gekauft hat und sich nun Sorgen macht, dass er es wieder verlieren könnte, sei bereits informiert. Das die Stadt ihr Vorkaufsrecht nicht ausüben will, liege nicht daran, dass sie es nicht dürfte. Die Prüfung, ob es für die Stadt rechtlich zulässig wäre, diesen Vorteil grundsätzlich zugunsten eines gemeinnützigen Vereins auszuüben, sei vielmehr noch nicht abgeschlossen. Dagegen entschieden habe sich die Stadt, weil sie schlicht kein Geld für den Erwerb des Gebäudes hat, geschweige denn für dessen notwendige Sanierung, so Lilienthal. Die Prüfung zur Grundsatzfrage will die Stadt dennoch weiter laufen lassen. „Das ist eine verfahrene Kiste “, sagt der Rathausmitarbeiter. Zum einen gibt es ein Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar, wonach eine Kommune ein Vorkaufsrecht zugunsten eines Vereins nicht ausüben darf. Zum anderen gebe es zwei Entscheidungen aus Baden Württemberg, in denen der Stadt von Gerichten dieses Recht sogar zugunsten eines privaten Wirtschaftsunternehmens zugesprochen wurde, weil damit Arbeitsplätze in der Region gesichert werden sollten. Dass einer Kommune grundsätzlich ein Vorkaufsrecht zugestanden wird, hält Lilienthal für richtig. „Wir sind gehalten, mit dem Geld der Steuerzahler so sparsam wie möglich umzugehen sagt er. „Da ist es schon gut, wenn die Stadt mal diesen Vorteil hat.“ Problematisch an dem Fall ist, dass die Stadt so lange für die Entscheidung gebraucht hat, findet der Käufer der Immobilie, Matthias Rasch. Der Rheinsberger hatte das Haus in Rheinsberg Ende 2014 erworben. Von der Stadt erbat er eine Verzichtserklärung auf das Vorkaufsrecht, um mit den Umbauarbeiten beginnen zu können. Erst vor einigen Tagen, als Rasch bereits eine Eigenleistung im Wert von 30 000 Euro in das Haus gesteckt hatte, will er erfahren haben, .dass die Stadt ihr Vorkaufsrecht prüft, um das Objekt für den Verein Stadtgeschichte zu erwerben (die MAZ berichtete). Nach der jetzigen Mitteilung aus dem Rathaus sei ihm ein Stein vom Herzen gefallen, sagt Rasch. Er bleibt allerdings skeptisch, bis er den Entschluss schriftlich hat. „ Erst, wenn ich im Grundbuch stehe, kann ich mit dem Umbau wieder richtig loslegen", sagt der 28-Jährige, der in dem Haus ein Zuhause für seine Familie schaffen will. ca